Wildes Leben, wildes Camp. Wildcampen oder besser nicht?
„Oberhalb der Baumgrenze darf man in der Schweiz wildcampen“, sagt Gregor, als wir das dunkelgrüne Zelt am noch halb zugefrorenen Ableger des Daubensees aufbauen. Wir befinden uns unweit von Leukerbad im Naturpark Pfyn-Pfinges, das Wetter ist für Anfang Juni „eher alpin“, denn letzte Nacht hat es noch einmal geschneit.
Gregors These über das wilde Campen in der Schweiz habe ich zu Hause noch einmal überprüft. Bisher war ich der Meinung, dass es nur in den skandinavischen Ländern erlaubt ist, irgendwo in der Prärie sein Zelt aufzustellen. Zum Campen, dem normalen auf Campingplätzen, nicht dem Wildcampen, liegen Daten vor: Laut des ADAC-Reisemonitors reisen allein in Deutschland mehr als 1,7 Millionen Menschen lieber mit dem Zelt oder dem Wohnwagen, als in Hotels zu nächtigen. Die meisten bevorzugen hierbei jedoch komfortable Campingplätze mit Fernseh- und Internetempfang, Swimmingpool, Minigolf und jede Menge Bespaßung, die den Aufenthalt angenehm gestaltet.
Die anderen Camper, zu denen kaum Daten vorliegen, sehnen sich zur wilden Natur zurück. Je abgelegener die Plätze, desto besser. In der Regel scheuen sie andere Gäste und möchten außerdem für ihre Übernachtung kein Geld ausgeben.
Wildcampen in Deutschland
Beginnen wir mit den Regelungen für unser Heimatland. Wie sieht es mit dem Wildcampen in Deutschland aus? Mit dem Wohnwagen darf man auf den Raststätten der Bundesstraßen und auf staatlichen Parkplätzen maximal eine Nacht stehen (sofern kein Schild etwas anderes vorgibt). Ohne Zelt darf man nahezu überall für eine Nacht schlafen, außer auf Privatgrundstücken natürlich, oder in Naturschutzgebieten. Schwieriger wird es mit Zelt: Mit Zelt ist es sinnvoller, auf Privatgrundstücke auszuweichen, falls die Besitzer eine Erlaubnis erteilt haben. Ach ja: Ob eine aufgespannte Plane als Zelt gilt, liegt im Auge des Betrachters, und zwar in dem des zuständigen Beamten, der einen beim Zelten erwischt.
Wildcampen in der Schweiz
Etwas heikler ist das Wildcampen in der Schweiz. Die Regelungen unterscheiden sich je nachdem, wo man unterwegs ist. Wer beim Wildcampen in einem Naturschutzgebiet oder in einem Nationalpark ertappt wird, muss mitunter 15.000 Euro oder mehr löhnen. Oberhalb der Baumgrenze, Gregor hat recht, ist Campieren grundsätzlich erlaubt. Der Schweizer Alpen Club (SAC) gibt hierzu ein Merkblatt heraus, in dem alle Regelungen aufgeführt sind (>> Merkblatt).
Wildcampen in Schweden
Wer ganz unbesorgt wildcampen möchte, ist wahrscheinlich in keinem anderen Land Europas so gut aufgehoben wie in Schweden. Für eine Nacht ist das Campen überall erlaubt. Es gilt das Jedermannsrecht: Ein Gesetz, das besagt, dass das Land zwar in Besitz genommen werden darf, jedoch immer allen Menschen zur Verfügung stehen muss. Einschränkungen gibt es dennoch: Das Zelt darf nicht in Sichtweite eines Privathauses stehen. Es sei denn, man hat um Erlaubnis gefragt. Wer mit einem PKW oder Wohnmobil unterwegs ist, darf auf öffentlichen Parkplätzen nächtigen.